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Bergischer Betreuungsverein e.V.
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Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen |
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Vorsorgevollmachten sollen für den Fall der Handlungsunfähigkeit eines Menschen vorsorglich einen Bevollmächtigten bestimmen, der die Angelegenheiten regelt und Entscheidungen trifft. Dabei bleibt das Gericht außen vor. |
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Über dieses rechtliche Instrument informiert und berät der Bergische Betreuungsverein. Dies geschieht sowohl individuell als auch in Vortragsform für größere Gruppen, die sich mit dem Thema beschäftigen wollen. |
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Sollte eine Vorsorgevollmacht im einzelnen Fall nicht möglich sein, kann per Betreuungsverfügung vorsorglich eine Person oder Institution, die Betreuer bereitstellt, zum möglichen Betreuer vorgeschlagen werden.
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Landgericht Wuppertal
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Auch darüber berät der Bergische Betreuungsverein. |
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